Chemo-, Stahlentherapie oder Dialyse?

Dann sind Sie bei uns gut aufgehoben.

Unser freundlichen Chauffeure fahren Sie sicher und zuverlässig zu Ihren Terminen.

Wir benötigen von Ihnen nur die "Verordnung einer Krankenbeförderung", die Sie von Ihrem Arzt erhalten.

Um den restlichen Papierkram kümmern wir uns.

Haben Sie Fragen dazu, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email:

info(at)taxi-riechert.de

Schwarzenbek 04151-7575
Geesthacht 04152-3737
Lauenburg 04153-3333
Büchen 04155-3000

Krankenfahrten

Taxi Riechert ist für Sie da
Wenn Sie krank sind, ist Mobilität besonders wichtig. Wir holen Sie ab und bringen Sie wieder nach Hause.

Fahren Sie mit uns!

Übrigens:
Ihre Krankenkasse übernimmt in vielen Fällen die Kosten für Fahrten mit einem Taxi. Wir machen es Ihnen so bequem wie möglich, indem wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen - weniger Stress für Sie!

Folgende Krankenfahrten führen wir aus,
sofern wärend der Fahrt keine medizinische Versorgung nötig oder zu erwarten ist

  • Krankenhauseinweisung und Entlassung
  • Zur ambulanten Behandlung
  • Dialysefahrten
  • Zur Bestrahlungstherapie
  • Zur Chemotherapie wie parenteraler onkologischer Chemotherapie und parenteraler antineoplastischer Arzneimitteltherapie
  • Zur Reha- und Kur

Arbeitsunfall oder Schulunfall

Benötigen Sie Krankenfahrten in Folge eines Arbeits- oder Schulunfalls, ist Taxi Riechert Ihr richtiger Partner.

Bequemer geht’s nicht: Wir rechnen diese Fahrten direkt mit der Berufsgenossenschaft ab, ohne dass Sie die Fahrkosten bar bezahlen müssen.

Voraussetzung ist, dass wir eine Verordnung einer Krankenbeförderung erhalten, auf der „Arbeitsunfall“ oder „Schulunfall“ vermerkt ist. Die Verordnung einer Krankenbeförderung erhalten Sie von Ihrem Arzt.

Privat krankenversichert

Als Privatversicherter rechnen Sie Krankenfahrten in der Regel direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse ab. Dazu benötigen Sie lediglich eine Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt und von uns eine Quittung/Rechnung über den Fahrpreis.

Fahren Sie häufig oder regelmäßig, dann bietet wir Ihnen den bequemen Weg der Sammelrechnung an. Sie erhalten detaillierte Rechnungen, die Sie einfach überweisen, statt jede Fahrt einzeln zu bezahlen.

Gesetzlich krankenversichert

Als gesetzlich Versicherter haben Sie viele Möglichkeiten, Ihre Krankenfahrten mit Taxi Riechert abzuwickeln. Die gesetzlichen Regelungen hierzu gliedern sich in drei Kategorien, die so auch auf der ärztichen Verordnung (VO) zu finden sind:

Kategorie A) Krankenhausbehandlung

  • Einweisung oder Entlassung
  • Krankenhausbehandlung voll- oder teilstationär

- Welche Belege benötigt Taxi Riechert?

  • Genehmigung der Krankenkasse? JA (NEIN bei Einweisung oder Entlassung)
  • Verordnung einer Krankenbeförderung? JA
  • Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils, sofern keine Befreiung vorliegt? JA
  • alternativ Barzahlung bei fehlenden Belegen

- Was zu beachten und zu tun ist

  • Keine Zuzahlung bei gültigem Befreiungsausweis
  • Die gesetzliche Zuzahlung ist ggf. für jede einzelne Fahrt sofort beim Fahrer zu zahlen
  • Keine Zuzahlung bei Verlegung von Krankenhaus zu Krankenhaus

Kategorie B) Ambulante Operation

  • Vor- oder Nachbehandlung bei ambulanter OP
  • Ambulante OP gem. § 115b SGB 5

- Welche Belege benötigt Taxi Riechert?

  • Genehmigung der Krankenkasse? JA
  • Verordnung einer Krankenbeförderung? JA
  • Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils, wenn keine Befreiung vorliegt? JA
  • alternativ Barzahlung bei fehlenden Belegen

- Was zu beachten und zu tun ist

  • Genehmigungen müssen für jedes Fahrziel von der Krankenkasse vor der Behandlung erteilt werden. Liegt diese bei Fahrtantritt nicht vor, ist Taxi Riechert eine Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich und die Fahrt ist von Ihnen zu zahlen.
  • Keine Zuzahlung bei gültigem Befreiungsausweis
  • Die gesetzliche Zuzahlung ist ggf. für jede einzelne Fahrt sofort beim Fahrer zu zahlen. Ist laut Krankenkasse nur für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig, kassiert Taxi Riechert zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes den Eigenanteil bei der ersten Fahrt.

Kategorie C) Ambulante Behandlung

  • Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie
  • Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“ oder Pflegestufe 2 bzw. 3
    Arzt, Massagen, Krankengymnastik usw.

- Welche Belege benötigt Taxi Riechert?

  • Genehmigung der Krankenkasse? JA
  • Verordnung einer Krankenbeförderung? JA
  • Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils, wenn keine Befreiung vorliegt? JA
  • alternativ Barzahlung bei fehlenden Belegen

- Was zu beachten und zu tun ist

  • Genehmigungen müssen für jedes Fahrziel von der Krankenkasse vor der Behandlung erteilt werden. Liegt diese bei Fahrtantritt nicht vor, ist Taxi Riechert eine Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich und die Fahrt ist von Ihnen zu zahlen.
  • Keine Zuzahlung bei gültigem Befreiungsausweis
  • Die gesetzliche Zuzahlung ist ggf. für jede einzelne Fahrt sofort beim Fahrer zu zahlen. Ist laut Krankenkasse nur für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig, kassiert Taxi Riechert zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes den Eigenanteil bei der ersten Fahrt.

Hinweise für gesetzlich Krankenversicherte

Gesetzliche Zuzahlung / Eigenanteil
Die gesetzliche Zuzahlung ist je einfache Fahrtrichtung zu zahlen. Hin- und Rückfahrten mit Wartezeit werden wie zwei Fahrten gezählt.
Der Eigenanteil beträgt 10% des Fahrpreises, mindestens aber 5,-- € und maximal 10,-- €.

Verordnung einer Krankenbeförderung
Die Verordnung stellt der behandelnde Arzt aus, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dies könnte der Fall sein, wenn eine Behandlung notwendig ist, Ihnen aber öffentliche Verkehrsmittel auf Grund Ihrer Einschränkung nicht zuzumuten sind oder die Gesundung beeinträchtigt wird. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt.

Genehmigung durch die gesetzliche Krankenkasse
Genehmigungen sind bei allen ambulanten Krankenfahrten der obigen Kategorien B) oder C) notwendig. Erteilte Genehmigungen werden von der Krankenkasse mit einem Schreiben oder einem Stempel auf der Rückseite der Verordnung bescheinigt und müssen Taxi Riechert vor Fahrtantritt vorliegen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse. Bei fehlender Genehmigung führt Taxi Riechert die Fahrten gern gegen Barzahlung aus.

Hinsichtlich nicht planbarer Patientenfahrten, die z.B. wegen akuter Erkrankung notwendig werden und bei denen aber wegen nicht geöffneter Kassen-Geschäftsstellen keine Genehmigungen zu erhalten sind, kann die Genehmigung im Einzelfall nachträglich eingeholt werden.

Begleitpersonen
Laut Krankentransportrichtlinien der Krankenkassen ist die Beförderung von Begleitpersonen kostenfrei, solange die Begleitung stattfindet. Ist zum Beispiel bei einer Krankenhauseinweisung der Patient abgesetzt, so ist die Begleitperson für den Rückweg selbst verantwortlich. Auf Wunsch fährt Taxi Riechert die Begleitperson gegen eine Gebühr zu ihrem Wunschziel.

Hinweise für den Arzt