Taxifahren? Dann Kommen Sie zu uns
Taxifahren im Team mit netten Kollegen und modernen Fahrzeugen im Großraum östliches Hamburg.
Kommen Sie zu uns und haben Freude am Fahren in Voll- oder Teilzeit und auch Nebenbeschäftigung.
An unseren Standorten Reinbek, Schwarzenbek, Geesthacht, Lauenburg und Büchen und haben Sie fast die freie Wahl bei der Arbeitszeit!
Was sollten Sie persönlich mitbringen?
Haben Sie ein freundliches Wesen und Freude an Menschen? Dann erfüllen Sie schon eine wichtige Voraussetzung und sind in unserem Team gut aufgehoben.
Sie erhalten von uns eine gründliche Einarbeitung in Theorie und Praxis. Besonders fehlende Ortskenntnis schreckt viele ab. Aber wir versprechen Ihnen: Das lernen Sie schon, es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.
Bewerbung
Starten Sie gleich hier durch und bewerben Sie sich unter bewerbung(at)taxi-riechert.de oder Telefon 04151-7575.
Personenbeförderungsschein für Taxi und Mietwagen (auch P-Schein genannt)
Eine Voraussetzung zum Taxifahren ist der Personenbeförderungsschein
Der Personenbeförderungsschein ist ein Führerschein, der zusätzlich zum allgemeinen Führerschein erteilt wird. Sie beantragen den P-Schein bei der Führerscheinstelle.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und nachfolgende Unterlagen beisammen, halten Sie den P-Schein schon nach wenigen Tagen in Händen.
Voraussetzung
- Mindestalter ist 21 Jahre
- Besitz des allgemeinen Führerscheins der Klasse B seit 2 Jahren
Der Führerscheinstelle vorzulegende Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein
Bei der Erteilung eines Personenbeförderungsscheins wird Ihr alter Führerschein ggf. in den EU-Kartenführerschein getauscht. Wenn der alte Führerschein nicht im Kreis Ratzeburg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde mitzubringen. - Passbild
Falls Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheins sind, brauchen Sie kein Passbild vorzulegen. - Arbeits- oder betriebsmedizinisches Gutachten
Hierzu ist ein Attest eines Arbeitsmediziners, z.B. Dr. Templin in Geesthacht zu erbringen.
Bei Ersterteilung von Taxen- oder KOM-Scheinen (Klasse D) ist die Untersuchung der besonderen Anforderungen, zum Beispiel Reaktions- und Belastbarkeitstest, erforderlich, unabhängig vom Alter des Antragstellers.
Bei bei der Verlängerung von Taxischeinen ab dem 60. Lebensjahr und von KOM-Scheinen ab dem 50. Lebensjahr ist diese Untersuchung ebenfalls notwendig. - Polizeiliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt. Geben Sie dabei als Verwendungszweck bitte „Personenbeförderungsschein“ an und lassen Sie das Führungszeugnis direkt an die Führerscheinbehörde senden. Die Zusendung dauert ca. 14 Tage. Kosten: ca. 12,-- € bis 15,-- € - Gebühren
Nur P-Schein 41,50 €, P-Schein mit EU-Kartenführerschein 64,50 €, Verlängerung nur P-Schein für Taxi/Mietwagen 33,60 €
Hinweis zur Verlängerung des P-Scheins
Eine Verlängerung sollte rechtzeitig 3 Monate vor Ablauf beantragt werden.
Untersuchungen für die Verlängerung von Taxischeinen bis zum 60. Lebensjahr und für die Verlängerung von KOM-Scheinen bis zum 50. Lebensjahr können auch von Allgemeinärzten durchgeführt werden. Selbstverständlich werden auch Gutachten anderer Ärzte anerkannt, wenn der Arzt die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ führt und die besonderen Anforderungen mit Verfahren untersucht werden, die nach dem Stand der Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sind.
Ortskenntnisprüfung
Im Kreis Herzogtum Lauenburg wird keine Ortskundeprüfung verlangt. Sie ist nur für Orte über 50.000 Einwohner zwingend erforderlich.
Sie haben alles - und nun?
Alle oben genannten Unterlagen sind bei der Führerscheinstelle persönlich abzugeben. Dort wird der Antrag für den P-Schein ausgefüllt. Bitte Taxi und Mietwagen beantragen und als Betriebssitz Schwarzenbek, Lauenburg, Geesthacht und Büchen angeben.
Adresse der Führerscheinstelle
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst, Ortsteil Lanken
Tel.: 04151 8673-36 oder 38
Fax: 04151 8673-73
E-Mail:
Lorenz(at)Kreis-RZ.de oder Woller(at)Kreis-RZ.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Postanschrift
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Postfach 11 40
23901 Ratzeburg