Taxi Riechert ist für Sie da!

Krankenfahrten

Wenn Sie krank sind, ist Mobilität besonders wichtig. Wir holen Sie ab und bringen Sie wieder nach Hause.

Mehr erfahren

Krankenfahrten

Ihre Krankenkasse übernimmt in vielen Fällen die Kosten für Fahrten mit einem Taxi.

Folgende Fahrten führen wir aus, sofern während der Fahrt keine medizinische Versorgung nötig oder zu erwarten ist:

Arzt gibt Patientin ein Rezept

Fahren Sie mit uns!

Sie sind über die gesetzliche Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung versichert? Ganz egal! Wir rechnen mit allen gesetzlichen Kostenträgern direkt ab. 

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen! Unsere Chauffeure bringen Sie sicher, zuverlässig und bequem zu Ihren Terminen. Wir benötigen von Ihnen nur die "Verordnung einer Krankenbeförderung", die Sie von Ihrem Arzt erhalten. Um den restlichen Papierkram kümmern wir uns! 

Sie sind sich noch unsicher oder haben Fragen? Kein Problem, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail.

Kontakt

Folgende Krankenfahrten führen wir aus,

sofern während der Fahrt keine medizinische Versorgung nötig oder zu erwarten ist:

Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie

 Wir benötigen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:


Als Privatversicherter rechnen Sie Krankenfahrten in der Regel direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse ab. Dazu benötigen Sie lediglich eine Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt und von uns eine Quittung/Rechnung über den Fahrpreis.

Fahren Sie häufig oder regelmäßig, dann bietet wir Ihnen den bequemen Weg der Sammelrechnung an. Sie erhalten detaillierte Rechnungen, die Sie einfach überweisen, statt jede Fahrt einzeln zu bezahlen.


  • Verordnung einer Krankenbeförderung

  • Nachweis der Beförderung in Form einer Unterschrift für jede Fahrt


Krankenhauseinweisung und Entlassung

Wir benötigen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:

  • Verordnung einer Krankenbeförderung

  • Zuzahlung pro Fahrt

  • Nachweis der Beförderung in Form einer Unterschrift


Als Privatversicherter rechnen Sie Krankenfahrten in der Regel direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse ab. Dazu benötigen Sie lediglich eine Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt und von uns eine Quittung/Rechnung über den Fahrpreis.

Fahren Sie häufig oder regelmäßig, dann bietet wir Ihnen den bequemen Weg der Sammelrechnung an. Sie erhalten detaillierte Rechnungen, die Sie einfach überweisen, statt jede Fahrt einzeln zu bezahlen.


  • Verordnung einer Krankenbeförderung

  • Nachweis der Beförderung in Form einer Unterschrift für jede Fahrt


Ambulante Behandlungen

Wir benötigen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:

 

* Hinweis! 

 Genehmigungsfrei:

  >  in Verbindung mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“. 

  >  Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt.


Als Privatversicherter rechnen Sie Krankenfahrten in der Regel direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse ab. Dazu benötigen Sie lediglich eine Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt und von uns eine Quittung/Rechnung über den Fahrpreis.

Fahren Sie häufig oder regelmäßig, dann bietet wir Ihnen den bequemen Weg der Sammelrechnung an. Sie erhalten detaillierte Rechnungen, die Sie einfach überweisen, statt jede Fahrt einzeln zu bezahlen.


  • Verordnung einer Krankenbeförderung

  • Nachweis der Beförderung in Form einer Unterschrift für jede Fahrt


Tagesklinik

Wir benötigen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:

  • Verordnung einer Krankenbeförderung

  • Zuzahlung für die erste und letzte Fahrt

    • zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes muss die Zuzahlung bei der ersten Fahrt entrichtet werden.

  • Nachweis der Beförderung in Form einer Unterschrift für jede Fahrt


Als Privatversicherter rechnen Sie Krankenfahrten in der Regel direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse ab. Dazu benötigen Sie lediglich eine Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt und von uns eine Quittung/Rechnung über den Fahrpreis.

Fahren Sie häufig oder regelmäßig, dann bietet wir Ihnen den bequemen Weg der Sammelrechnung an. Sie erhalten detaillierte Rechnungen, die Sie einfach überweisen, statt jede Fahrt einzeln zu bezahlen.


Reha und Kur

Wir benötigen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:

  • Verordnung einer Krankenbeförderung

  • Zuzahlung pro Fahrt

  • Nachweis der Beförderung in Form einer Unterschrift für jede Fahrt
     


Als Privatversicherter rechnen Sie Krankenfahrten in der Regel direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse ab. Dazu benötigen Sie lediglich eine Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt und von uns eine Quittung/Rechnung über den Fahrpreis.

Fahren Sie häufig oder regelmäßig, dann bietet wir Ihnen den bequemen Weg der Sammelrechnung an. Sie erhalten detaillierte Rechnungen, die Sie einfach überweisen, statt jede Fahrt einzeln zu bezahlen.
 


Wir benötigen für die Abrechnung mit Ihrer Versicherung:

  • Verordnung einer Krankenbeförderung

  • Nachweis der Beförderung in Form einer Unterschrift für jede Fahrt


Krankengymnastik und Ergotherapie

Wir benötigen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:


Als Privatversicherter rechnen Sie Krankenfahrten in der Regel direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse ab. Dazu benötigen Sie lediglich eine Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt und von uns eine Quittung/Rechnung über den Fahrpreis.

Fahren Sie häufig oder regelmäßig, dann bietet wir Ihnen den bequemen Weg der Sammelrechnung an. Sie erhalten detaillierte Rechnungen, die Sie einfach überweisen, statt jede Fahrt einzeln zu bezahlen.


  • Verordnung einer Krankenbeförderung

  • Nachweis der Beförderung in Form einer Unterschrift für jede Fahrt


Hinweise für gesetzlich Krankenversicherte:

Die gesetzliche Zuzahlung ist je einfache Fahrtrichtung zu zahlen. Hin- und Rückfahrten mit Wartezeit werden wie zwei Fahrten gezählt.
Der Eigenanteil beträgt 10% des Fahrpreises, mindestens aber 5,-- € und maximal 10,-- €.


Laut Krankentransportrichtlinien der Krankenkassen ist die Beförderung von Begleitpersonen kostenfrei, solange die Begleitung stattfindet. Ist zum Beispiel bei einer Krankenhauseinweisung der Patient abgesetzt, so ist die Begleitperson für den Rückweg selbst verantwortlich. Auf Wunsch fährt Taxi Riechert die Begleitperson gegen eine Gebühr zu ihrem Wunschziel.


Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung https://www.kbv.de/html/krankentransport.php.